Wer hat Anspruch?Schwerstkranke und Sterbende, deren Lebenserwartung auf Tage, Wochen oder Monate gesunken ist; kurative Behandlung der Grunderkrankungen ist nicht mehr indiziert oder von Patientenseite nicht mehr erwünscht; Voraussetzungen für die SAPV werden (noch) nicht erfüllt; die SAPV-Beratungsleistung kann allerdings parallel schon in Anspruch genommen werden.Was gehört dazu?•Palliativmedizinische Ersterhebung, bei der anhand eines Assessments der individuelle palliative Bedarf ermittelt wird, zum Beispiel für eine Schmerztherapie,•Koordination der medizinischen und pflegerischen Versorgung unter Leitung des Arztes, hierbei geht es vor allem um die Zusammenarbeit mit Pflegediensten, Therapeuten, Hospizen etc.,•Hausbesuche sowie telefonische Erreichbarkeit und Besuchsbereitschaft auch außerhalb der Sprechstundenzeiten sowie vorher deren zeitliche Abstimmung, ggf. längere Telefonate mit Pflegepersonal, ärztlichem Bereitschaftsdienst oder Angehörigen außerhalb der Sprechstunden,•Patientenorientierte Fallbesprechungen mit wichtigen Beteiligten wie Fachärzten, Pflegediensten, Angehörigen, die an der Versorgung beteiligt sind.
Die allgemeine ambulante Palliativversorgung, kurz AAPV, schließt die Lücke zwischen Primärversorgung und spezialisierten Angeboten. Ihr Ausbau geht auf das Hospiz- und Palliativgesetz zurück, das eine besonders qualifizierte und koordinierte palliativmedizinische Versorgung vorsieht. Damit soll die allgemeine Palliativversorgung, die vorrangig hausärztlich erfolgt, flächendeckend gefördert werden. AAPV möchten wir als Ihr Pflegedienst für Sie in Ihrer vertrauten häuslichen Umgebung ermöglichen.Die Möglichkeit die Palliativversorgung, zu Hause zu erhalten, kann für viele Patienten und deren Familien eine große Erleichterung sein.
Was gehört dazu?•Palliativmedizinische Ersterhebung, bei der anhand eines Assessments der individuelle palliative Bedarf ermittelt wird, zum Beispiel für eine Schmerztherapie,•Koordination der medizinischen und pflegerischen Versorgung unter Leitung des Arztes, hierbei geht es vor allem um die Zusammenarbeit mit Pflegediensten, Therapeuten, Hospizen etc.,•Hausbesuche sowie telefonische Erreichbarkeit und Besuchsbereitschaft auch außerhalb der Sprechstundenzeiten sowie vorher deren zeitliche Abstimmung, ggf. längere Telefonate mit Pflegepersonal, ärztlichem Bereitschaftsdienst oder Angehörigen außerhalb der Sprechstunden,•Patientenorientierte Fallbesprechungen mit wichtigen Beteiligten wie Fachärzten, Pflegediensten, Angehörigen, die an der Versorgung beteiligt sind.
Wer hat Anspruch?Schwerstkranke und Sterbende, deren Lebenserwartung auf Tage, Wochen oder Monate gesunken ist; kurative Behandlung der Grunderkrankungen ist nicht mehr indiziert oder von Patientenseite nicht mehr erwünscht; Voraussetzungen für die SAPV werden (noch) nicht erfüllt; die SAPV-Beratungsleistung kann allerdings parallel schon in Anspruch genommen werden.